Mai 26, 2017

Keine Luxusgüter

2016 ist das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft getreten. Der Bund definiert hier erstmals den Status von Objekten und Sammlungen, die sich in der Obhut von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft befinden. Das Kulturgutschutzgesetz stellt klar: Kulturgüter sind keine Luxusgüter, sondern existenziell für die Gemeinschaft, Nationen und Menschheit. Darüber hinaus werden dem Handel mit Sammlungsgut Richtlinien zu Grunde gelegt.

Im Vorfeld hat es einige, auch heftige Auseinandersetzungen um die Inhalte gegeben. Vor allem aus dem Kunsthandel kam viel Kritik. Ebenso sind nicht alle Anregungen von Fachverbänden, die z.B. den illegalen Handel mit Raubgrabungsfunden und gestohlenem Museumsgut betreffen aufgegriffen worden.

2017 ist jetzt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, eine Handreichung nachgeliefert worden, die die Museen auf über 386 Seiten über die Handhabungsfolgen informiert.

Wichtig ist folgende Feststellung:

„Die Bestände von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft also insbesondere von Staatlichen Museen, Museen in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung oder der Kommunen (…) werden in Deutschland generell als „nationales Kulturgut“ unter Schutz gestellt.“

Die fantastischen Bestände des Städtischen Museums Göttingen, seit über 125 Jahre zu meist von Göttinger Bürgern gestiftet und gespendet, sind nun als nationales Kulturgut geschützt!

Was andere europäischen Länder schon längst geregelt hatten, wird endlich auch in Deutschland umgesetzt.

Natürlich gehen neue Regelungen und ihre Einhaltung immer auch mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand einher. Das mag abschreckend sein. Doch die Feststellung eines übergeordneten Interesses der Allgemeinheit an den Sammlungen der Museen und die damit einhergehende Wertschätzung und die Formulierung ihrer Bedeutsamkeit für Alle ist eine wichtige Unterstützung der professionellen Museumsarbeit.

Elektrisiermaschine, um 1850. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

Möbel für Puppenhäuser, Geschenk von Adolf Freiherr von Wangenheim. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

Mädchen mit Barett, Öl auf Leinwand, Künstler unbekannt, ca. 1725. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

 

 

Sammlungsbestand Schmuckringe. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

 

 

Waage mit Kasten. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

Polyeder Sonnenuhr im Vorgarten des Museums (zwischen 1800 und 1850) und Göttinger Kinder mit einer im Schulunterricht selbstgebauten Nachbildung der Sonnenuhr. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

 

 

 

 

 

Stereo-Glasbild, vor 1900, Motiv Istanbul. Städtisches Museum Göttingen

 

 

 

 

Pfeife aus Vogelknochen, Grabungsfund. Stadtarchäologie Göttingen Ähnliche Objekte wurden bereits in der Steinzeit gefertigt und blieben in ihrer einfachen Funktionalität unverändert. Ohne Begleitfunde ist diese einfache, aus einem Geflügelknochen geschnitzte Pfeife nicht zu datieren. Vermutlich handelt es sich bei diesem Fund um ein Spielzeug.

                                             

 

 

 

 

 

 

 

Torah-Wimpel: Von diesen bestickten oder bemalten Leinenbinden besitzt das Museum 28 Stück aus drei Jahrhunderten. Sie sind meist etwa 20 cm hoch und etwa 3 m lang. Die Wimpel, hebräisch mappot, wurden anlässlich der Beschneidung eines Jungen hergestellt und mit seinem Namen, Geburtsdatum, Sternzeichen und Segensformeln für ein gottgefälliges Leben versehen. Zu allen wichtigen religiösen Festen des Lebenskreises in der Synagoge wurde der Wimpel hervorgeholt und diente der schützenden Umhüllung der dortigen Torah-Rolle. So wurde das Individuum auf rituelle Weise in die Gemeinde und die religiösen Gebote des Judentums eingebunden. Diese Praxis entstand im spätmittelalterlichen Deutschland und wird heute, hauptsächlich in den USA, in deutschstämmigen Gemeinden fortgeführt, wo sie mittlerweile auch für Mädchen offen ist.

 

Zeichnung von Dahlmanns Abschied aus Göttingen am 17.Dezember 1837 von Friedrich Spangenberg,1838, Geschenk von Wilhelm Bleek, Richmond Hill (Kanada). Diese Szene zeigt Friedrich Christoph Dahlmanns Verabschiedung am Weender Tor. Er ist einer der Göttinger Sieben, die gegen die Aufhebung der Verfassung durch König Ernst August protestierten. Nach dem Abschied von den Studenten wird Dahlmann zusammen mit Jacob Grimm und Georg Gervinus Göttingen in Richtung Hessen verlassen müssen.

Über Andrea Rechenberg

Andrea Rechenberg ist Leiterin des Städtischen Museums Göttingen.